S�dafrika
            

Reisepaß/Visum

 Paß erforderlichVisum erforderlichRückreiseticket erforderlich
DeutschlandJaNeinJa
ÖsterreichJaNeinJa
SchweizJaNeinJa
Andere EU-LänderJaNeinJa


Anmerkung: Staatsbürger aller Länder, visumpflichtig oder nicht, erhalten an der Grenze eine Aufenthaltsgenehmigung. Ein Visum ist keine Garantie für eine Einreiseerlaubnis. Unter Umständen werden ein Nachweis über ausreichende Geldmittel und Rück- bzw. Weiterreisetickets verlangt. Für Personen mit Vorstrafen gelten Sonderregelungen. Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Kinder können bis zum 16. Lebensjahr im Reisepaß der Eltern eingetragen sein. Alle Reisedokumente müssen mit einem aktuellen Lichtbild versehen sein. Der deutsche Kinderausweis (mit Lichtbild) wird anerkannt.

VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Urlaubs- oder Geschäftsreisen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz für unbegrenzte Aufenthalte;
(b) Australien, Island, Japan, Kanada, Liechtenstein, Neuseeland, Norwegen und USA für unbegrenzte Aufenthalte;
(c) Argentinien, Brasilien, Chile, Ecuador, Israel, Jamaika, Malta, Paraguay, San Marino, St. Helena, St. Vincent & die Grenadinen, Swasiland, Uruguay und Venezuela bis zu 90 Tagen;
(d) Antigua & Barbuda, Barbados, Belize, Benin, Bolivien, Botswana, Costa Rica, Gabun, Guyana, Hongkong (China), Jordanien, Kap Verde, Korea (Süd), Lesotho, Macau (China), Malawi, Malaysia, Malediven, Mauritius, Mexiko, Namibia, Peru, Sambia, Seychellen, Singapur, Slowakische Republik, Thailand, Türkei, Ungarn und Zypern bis zu 30 Tagen.


Anmerkung: (a) Studien- und Arbeitsvisa müssen im Heimatland vor Antritt der Reise nach Südafrika beantragt werden. (b) Staatsangehörige von Bangladesch, China (VR), Indien, Pakistan, Russische Föderation und Sri Lanka müssen bestimmte Voraussetzungen für die Beantragung eines Visums erfüllen. Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Transit: Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluß weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsangehörige bestimmter Länder benötigen jedoch immer ein Transitvisum.

Visaarten: Besuchervisum (auch für Geschäftsreisen), Studien- und Arbeitsvisum (Langzeitvisum) und Transitvisum. Mit einem Besuchervisum darf man in Südafrika weder bezahlte noch unbezahlte Arbeit aufnehmen und auch nicht studieren.

Visagebühren: Besucher- und Transitvisum: 43 €. Studienerlaubnis: 152 €. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen. Arbeitserlaubnis: 152 €. Für Studien- und Arbeitsvisa werden ggf. anfallende Telex-/Faxgebühren erhoben.

Anmerkung: Visagebühren ändern sich häufig, daher ist es ratsam, sich vor Antragstellung bei den zuständigen konsularischen Vertretungen zu erkundigen (s. Adressen).

Unterlagen: Touristen- und Geschäftsvisum: (a) Antragsformular (Deutschland: Bestimmte Formulare können von der Website der Botschaft heruntergeladen werden). (b) Gültiger Reisepaß. (c) 2 Paßfotos (auf der Rückseite unterschrieben). (d) Ggf. Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. (e) Rück- oder Weiterreiseticket. (f) Ggf. Firmenschreiben oder Einschreibungsnachweis an Universität. (g) Transitvisum: Visum für das Zielland.
Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter und adressierter Rückumschlag beigelegt werden.


Antragstellung: Konsulate bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Bearbeitungszeit: Besuchervisum: 3 Tage; Studien- und Arbeitsgenehmigungen: ca. 6-8 Wochen.

Aufenthaltsgenehmigung: Anfragen vor der Abreise an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

 
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